Engineer in safety gear uses a tablet in a large industrial factory setting, focused and diligent.
Foto von Sergey Sergeev auf Pexels

Unternehmensführung

Betriebsversicherungen für kleine Unternehmen: notwendige Policen im Überblick

Betriebsversicherungen für kleine Unternehmen: gesetzliche Pflichten, freiwillige Policen, GDV-Musterbedingungen, Haftzeit im Schadenfall und typische Lücken.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Eine allgemeine gesetzliche Pflicht zur Betriebshaftpflicht für jedes Gewerbe gibt es nicht; der Gesetzgeber sieht sie nur für einzelne Berufsgruppen und Betriebsarten vor.
  • Kfz-Haftpflicht ist Pflicht: Wer ein Fahrzeug hält, muss eine Haftpflichtversicherung abschließen und aufrechterhalten.
  • Freiwillig, aber oft existenziell wichtig sind Betriebshaftpflicht, Sachversicherung und Ertragsausfallschutz.
  • GDV-Musterbedingungen sind für Versicherer unverbindlich und rein fakultativ.
  • Haftzeit in der Betriebsunterbrechung nach ECBUB 2010: 12 Monate, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Nächtliche Bürogebäude in Hannover, Deutschland
Symbolfoto: Bürogebäude in Hannover bei Nacht. Betriebsversicherungen schützen kleine Unternehmen vor existenziellen Risiken. Foto: ChristianSchd, CC BY-SA 3.0. Originalbild und Lizenzhinweise; Lizenztext.

Pflichtversicherungen: was wirklich vorgeschrieben ist

Kleine Betriebe starten oft mit der Annahme, sie müssten alles versichern. Umgekehrt hören sie, in Deutschland sei ohnehin nichts Pflicht. Beides stimmt so nicht. Richtig ist: Es gibt einzelne Pflichten, und daneben viele Policen, die niemand vorschreibt, die aber im Schadenfall den Unterschied machen.

Eine allgemeine Betriebshaftpflichtpflicht für jedes Gewerbe kennt das Gesetz nicht. Nach Angaben der IHK Reutlingen bleibt es den meisten Selbstständigen und Unternehmen selbst überlassen, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen; der Gesetzgeber sieht eine solche Pflicht nur für einzelne Berufsgruppen und Betriebsarten vor.

Die IHK-Übersicht nennt Ärzte, Hebammen, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten, Ingenieure, Apotheker und Sachverständige sowie Baumeister, Baugewerbetreibende und Betriebe des Motorfahrzeuggewerbes. Versicherungsmakler und -vermittler müssen eine Berufshaftpflicht gegenüber der IHK nachweisen. Ob die eigene Tätigkeit erfasst ist, klärt die zuständige Kammer oder eine Rechtsberatung.

Wer ein Fahrzeug im Betrieb nutzt, ist anders unterwegs. Nach § 1 PflVG muss der Halter eines Fahrzeugs mit Standort in Deutschland eine Haftpflichtversicherung abschließen und aufrechterhalten, die Personen-, Sach- und sonstige Vermögensschäden durch den Gebrauch des Fahrzeugs deckt. Diese Pflicht hängt am Fahrzeug, nicht am Gewerbe: Ein Firmenwagen ohne gültige Kfz-Haftpflicht gehört nicht auf die Straße.

Der GDV führt in seinen Musterbedingungen unter anderem die Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB 2015) sowie für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen (AKB-V). Diese Musterbedingungen sind für Versicherer unverbindlich; abweichende Bedingungen sind möglich.

Eine dritte Pflichtgruppe entsteht nicht aus dem Gewerberecht, sondern aus anderen Rechtsbereichen, etwa dem Sozialversicherungsrecht bei Beschäftigten. Ob und in welchem Umfang eine gesetzliche Unfallversicherung greift, hängt von Tätigkeit und Beschäftigungsform ab. Klären Sie deshalb bei der zuständigen Berufsgenossenschaft, ob eine Pflichtmitgliedschaft besteht. Diese Frage gehört im Zweifel in eine Rechtsberatung.

Wer die eigene Lage sortieren will, kann sich an die zuständige Industrie- und Handelskammer, an eine Handwerkskammer oder an unabhängige Beratungsstellen wenden. Eine schriftliche Liste der eigenen Tätigkeiten, genutzten Fahrzeuge und Beschäftigten erleichtert das Gespräch. Eine allgemeine Betriebshaftpflichtpflicht gibt es zwar nicht, für einzelne Berufsbilder und Betriebsarten ist sie aber vorgeschrieben.

Freiwillige Policen, die kleine Betriebe meist tragen müssen

Hinter der Frage nach der Pflicht steckt häufig die eigentliche Sorge: Welche Lücke kann mich ruinieren? Die Antwort hängt vom Geschäftsmodell ab. Ein Handwerksbetrieb mit Kundenkontakt trägt andere Risiken als ein reiner Onlinehandel mit Lager. Deshalb steht die Beschreibung der eigenen Tätigkeit vor jedem Policenvergleich. Der Vergleich startet mit der Frage, welche Schäden der Betrieb selbst nicht tragen könnte.

Die Betriebshaftpflicht ist für viele Betriebe die erste freiwillige Police. Nach § 100 und § 102 VVG muss der Versicherer den Versicherungsnehmer von Ansprüchen Dritter freistellen und unbegründete Ansprüche abwehren. Bei einer Versicherung für ein Unternehmen erstreckt sie sich auf die Haftpflicht der vertretungsbefugten Personen und der Beschäftigten. Sie ist keine Sachversicherung für den eigenen Besitz. Ob reine Vermögensschäden mitversichert sind, hängt von den vereinbarten Bedingungen ab.

Genau dort liegt oft eine Lücke. Wer produziert oder Komponenten zuliefert, sollte prüfen, ob Schäden aus fehlerhaften Produkten gedeckt sind; für Hersteller und Zulieferer kann eine Produkthaftpflicht den Schutz ergänzen. Prüfen Sie außerdem die Ausschlussliste, etwa zu reinen Vermögensschäden und zu Schutzrechtsverletzungen, bevor Sie unterschreiben. Ob im Einzelfall Deckung besteht, steht in den vereinbarten Bedingungen.

Neben der Haftpflicht steht die Sachseite. Der GDV bietet für Gewerbebetriebe die Verbundene Sach-Gewerbeversicherung (VSG 2010), also ein Bündelprodukt von Sachversicherungen, sowie Musterklauseln mit Stand 09.06.2020. Für Industriebetriebe gibt es die gebündelten Musterbedingungen AGIS 2024 (Sach) und AGIB 2024 (Betriebsunterbrechung), Stand 29.01.2025.

Ertragsausfall, Cyber und Deckungssummen

Ein Sachschaden ist selten das eigentliche Problem. Teurer wird der Stillstand. Die Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung ersetzt den Ertragsausfallschaden aus einer Unterbrechung oder Beeinträchtigung des Betriebs infolge eines Sachschadens. Nach § 1 ECBUB 2010 besteht er aus den fortlaufenden Kosten und dem Betriebsgewinn, die bis zum Ende der Haftzeit nicht erwirtschaftet werden konnten; die Haftzeit beträgt 12 Monate, soweit nichts anderes vereinbart ist, und beginnt mit dem Sachschaden. Nach § 2 ECBUB 2010 ist jede Gefahrengruppe nur versichert, wenn dies vereinbart ist.

Wer eine Halle oder Produktion betreibt, sollte prüfen, ob dieser Zeitraum zur Wiederherstellung reicht. Beschaffungszeiten für Maschinen und Bauteile sind dabei oft der Engpass.

Ein Detail in denselben Bedingungen überrascht viele. Ertragsausfallschäden durch Verlust, Veränderung oder Nichtverfügbarkeit von Daten und Programmen werden nach § 1 Nr. 4 ECBUB 2010 nur ersetzt, wenn sie als Folge eines Sachschadens am Datenträger entstanden sind. Ein reiner Hackerangriff ohne beschädigten Datenträger fällt darunter nicht. Wer Datenverfügbarkeit als Geschäftsgrundlage braucht, landet deshalb schnell bei der Cyberversicherung. Der GDV führt dafür die AVB Cyber und einen unverbindlichen Muster-Fragebogen zur Risikoerfassung für kleine und mittelständische Unternehmen.

Deckungssummen sind Verhandlungssache und stehen in den Bedingungen. Wer eine konkrete Zahl braucht, muss sie aus dem eigenen Risiko ableiten. Das folgende Rechenbeispiel ist hypothetisch, die Zahlen sind frei gewählt und kein Marktpreis:

Position Annahme im Rechenbeispiel Betrag
Betriebsgewinn im Jahr Beispielwert 80.000 Euro
Fortlaufende Kosten, 12 Monate 6.000 Euro pro Monat 72.000 Euro
Zwischensumme Ertragsausfall Betriebsgewinn plus laufende Kosten 152.000 Euro
Puffer für den Wiederanlauf 50 Prozent der laufenden Kosten 36.000 Euro
Rechnerischer Bedarf Summe 188.000 Euro

Diese Zahlen sind frei gewählt und zeigen nur, wie eine Untergrenze entsteht. Ob eine bestimmte Summe pauschal richtig ist, hängt von Branche, Umsatz und Haftungsrisiko ab. Eine belastbare Empfehlung erfordert eine Risikoanalyse für den konkreten Betrieb. Wer diese Untergrenze kennt, kann Deckungssumme und Selbstbehalt daran ausrichten und beide Werte regelmäßig überprüfen. Ein hoher Selbstbehalt senkt typischerweise die Prämie, verlagert aber genau das Risiko zurück auf den Betrieb, das die Versicherung abfangen soll.

Checkliste vor dem Abschluss:

  1. Tätigkeit und Leistungen konkret beschreiben, nicht mit Branchenbegriff.
  2. Pflicht prüfen, etwa Berufszulassung oder Fahrzeugnutzung.
  3. Sachrisiken auflisten: Gebäude, Inventar, Warenlager, Kundeneigentum.
  4. Stillstandszeit realistisch schätzen, nicht den Idealfall.
  5. Ausschlüsse und Obliegenheiten lesen, bevor unterschrieben wird.

Schaden melden und überflüssige Policen erkennen

Im Schadenfall entscheidet nicht nur die Police, sondern das Verhalten danach. Nach § 82 VVG muss der Versicherungsnehmer bei Eintritt des Versicherungsfalls nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens sorgen und zumutbare Weisungen des Versicherers befolgen. Bei vorsätzlicher Verletzung entfällt die Leistung, bei grober Fahrlässigkeit kann sie anteilig gekürzt werden.

Zur Leistung verpflichtet bleibt der Versicherer jedoch, soweit die Verletzung weder für die Feststellung des Versicherungsfalls noch für den Umfang der Leistungspflicht ursächlich war; bei arglistiger Verletzung gilt das nicht.

Bei Obliegenheiten gilt dieselbe Systematik: Melden Sie den Schaden unverzüglich, holen Sie Weisungen ein, wenn die Umstände das zulassen, und dokumentieren Sie, was Sie wann getan haben. Das betrifft auch das Liegenlassen einer erkennbaren Gefahr. Ohne Dokumentation lässt sich später kaum belegen, dass Sie Ihrer Pflicht nachgekommen sind.

Wo Policen überflüssig werden, lässt sich pauschal nicht sagen. Ein Ein-Personen-Betrieb ohne Lager, ohne Fahrzeug und ohne Kundenkontakt vor Ort braucht weniger als ein Handwerksbetrieb mit drei Fahrzeugen. Freiwillige Ergänzungen wie eine Rechtsschutzversicherung oder eine D&O-Deckung für die Geschäftsführung sind nur sinnvoll, wenn das Geschäftsmodell dafür einen konkreten Anlass liefert. Zwei Prüfsteine helfen.

Erstens: Ist dieses Risiko existenzbedrohend, oder zahle ich es aus dem laufenden Ertrag? Zweitens: Deckt die Police den Schaden, der mich wirklich trifft? Wer beide Fragen klar beantwortet, erkennt schnell, welche Police nur auf dem Papier wichtig aussieht. Sinnvoll ist ein fester Termin im Jahr, an dem Sie Tätigkeiten, Umsatz und Deckungssummen abgleichen.

Häufige Fragen

Brauche ich als kleines Unternehmen eine Betriebshaftpflicht? Nicht per Gesetz, aber für viele Betriebe ist sie der zentrale Schutz. Sie deckt begründete Ansprüche Dritter und die Abwehr unbegründeter Forderungen. Ohne sie haftet der Betrieb mit dem eigenen Vermögen. Für Berufsgruppen, bei denen die Zulassung eine Berufshaftpflicht voraussetzt, kann sie dagegen vorgeschrieben sein.

Ist die Kfz-Haftpflicht auch für Firmenfahrzeuge Pflicht? Ja. Sie knüpft am Fahrzeug an. Nutzt der Betrieb ein Fahrzeug am Verkehr, braucht er diese Deckung, unabhängig von der Rechtsform.

Was zahlt die Betriebsunterbrechungsversicherung? Sie ersetzt den Ertragsausfallschaden aus fortlaufenden Kosten und Betriebsgewinn, längstens bis zum Ende der Haftzeit. Nach den Musterbedingungen sind das 12 Monate, soweit nichts anderes vereinbart ist. Reicht der Zeitraum für die Wiederherstellung nicht aus, lässt sich eine längere Haftzeit vereinbaren.

In diesem Leitfaden

  1. Betriebshaftpflicht prüfen: 5 Punkte, Fristen und Nachweise im VertragBetriebshaftpflicht prüfen: Bedingungsgeneration, Beratungspflichten nach § 6 VVG, Widerspruchsfrist nach § 5 VVG und Anbietersuche in fünf Schritten.
  2. Inhaltsversicherung im Gewerbe richtig einschätzen und Schäden absichernInhaltsversicherung Gewerbe: wann sie sinnvoll ist, was VSG 2010 und ECBUB 2010 regeln und wie Sie Unterversicherung nach § 75 VVG vermeiden.
  3. Cyberversicherung für KMU: Fünf Fragen vor dem VertragsabschlussCyberversicherung für KMU: fünf Prüffragen zu Risikoerfassung, IT-Obliegenheiten nach AVB Cyber, Datenwiederherstellung und Beratung nach § 6 VVG vor dem Abschluss.
  4. Wie melde ich einen Schaden im Betrieb und was muss ich dokumentieren?Schaden im Betrieb melden: Anzeige-, Auskunfts- und Schadenminderungspflicht nach VVG, Dokumentation, Checkliste und typische Fehler im Ablauf.

Mehr aus Unternehmensführung

Unternehmensführung

Wann ist in Sachsen eine Neueintragung nach der Handwerksordnung nötig?

Unternehmensführung kleinbetrieb in Sachsen: Wann Neueintragung oder Umfirmierung in die Handwerksrolle nötig ist und welche Fristen gelten.

Unternehmensführung

Wie passen Betriebe in Schleswig-Holstein Personalkosten an Auftragsschwankungen an?

Unternehmensführung Kleinbetrieb: Wie Betriebe in Schleswig-Holstein Personalkosten mit Kurzarbeit, Befristungen und Zeitarbeit anpassen und planen.

Unternehmensführung

Unternehmensnachfolge im Mittelstand mit IHK-Standards bewerten

Unternehmensführung Kleinbetrieb: So bewerten Sie Ihren Betrieb bei der Nachfolge nach IHK- und ZDH-Standards und vergleichen Käufermärkte in drei Bundesländern.