
Unternehmensführung
Teil von Betriebsversicherungen für kleine Unternehmen: notwendige Policen im Überblick
Inhaltsversicherung im Gewerbe richtig einschätzen und Schäden absichern
Inhaltsversicherung Gewerbe: wann sie sinnvoll ist, was VSG 2010 und ECBUB 2010 regeln und wie Sie Unterversicherung nach § 75 VVG vermeiden.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Nach Teil B § 1 der VSG 2010 erfasst die Inhaltsversicherung bewegliche Sachen, Daten und Programme, die dem Betrieb dienen, etwa Betriebseinrichtung, Waren und Vorräte.
- Der GDV stellt für Gewerbebetriebe die Verbundene Sach-Gewerbeversicherung VSG 2010 bereit.
- GDV-Musterbedingungen sind für Versicherer unverbindlich, abweichende Vereinbarungen sind möglich.
- Gefahren wie Leitungswasser, Sturm oder Einbruchdiebstahl sind nur versichert, wenn sie vereinbart sind.
- Unterversicherung regelt § 75 VVG, die Taxe als vereinbarten Wert § 76 VVG.
Wann brauche ich eine Inhaltsversicherung?
Sinnvoll ist sie, wenn bewegliche Betriebswerte durch Feuer, Einbruch, Leitungswasser oder Sturm beschädigt oder entwendet werden können.
Notieren Sie, welche Werte nach einem Brand oder Einbruch ersetzt werden müssten. Diesen Betrag vergleichen Sie mit dem Jahresbeitrag und mit dem Betrag, den Sie selbst tragen könnten. Ein hoher Selbstbehalt senkt den Beitrag, erhöht aber Ihr Risiko.
Prüfen Sie Gewerbemietvertrag und Finanzierungsunterlagen auf Pflichten zur Absicherung von Inventar oder Einbauten; maßgeblich sind deren Klauseln.
Diese Sachen sind typischerweise versichert
Die VSG 2010 gliedert sich in einen allgemeinen Teil, die Inhaltsversicherung (Teil B) und die Gebäudeversicherung (Teil C). Gebäude und Gebäudebestandteile deckt daher Teil C ab, nicht Teil B. Typische versicherte Gruppen nach Teil B § 1 der VSG 2010 sind:
| Frage | Ihre Antwort | Folge für den Vertrag |
|---|---|---|
| Welche Sachen habe ich? | Werte auflisten | Versicherungssumme festlegen |
| Welche Gefahr droht? | Feuer, Wasser, Sturm prüfen | Gefahrengruppen wählen |
- Maschinen, Werkzeuge und technische Betriebseinrichtung
- Waren, Rohstoffe und Vorräte
- Büroausstattung, Daten- und Kommunikationstechnik
- Bargeld und Wertsachen, wenn diese Position vereinbart ist
Was versichert und was ausgeschlossen ist, steht in den Bedingungen Ihres Versicherers; prüfen Sie dort auch Außenlager, Filialen oder Baustellen. Denken Sie an fremdes Eigentum in Verwahrung und an Bargeld.
Die wichtigsten versicherten Gefahren
Der GDV stellt für Gewerbebetriebe die Allgemeinen Bedingungen für die Verbundene Sach-Gewerbeversicherung (VSG 2010) bereit Allgemeine Bedingungen für die Verbundene Sach-Gewerbeversicherung VSG 2010. Die ECBUB 2010 regelt die zusätzlichen Gefahren zur Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung: Leitungswasser, Sturm und Hagel, Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch, Raub, Überschwemmung oder Erdbeben sind dort rechtlich selbstständige Verträge. Jede Gefahrengruppe ist nur versichert, wenn sie vereinbart ist ECBUB 2010, Versicherbare Gefahren.
Prüfen Sie, welche Risiken in Ihrem Betrieb realistisch sind; ein brennbares Lager verlangt andere Schwerpunkte als eine Werkstatt mit empfindlichen Werkzeugen.
Die Betriebsunterbrechung ist ein eigener Baustein. Die ECBUB 2010 leistet für Ertragsausfallschäden aus fortlaufenden Kosten und Betriebsgewinn, soweit sie auf einen Sachschaden nach diesem Vertrag zurückgehen. Die Haftzeit beträgt standardmäßig 12 Monate, soweit nichts anderes vereinbart ist. Ertragsausfall durch Verlust, Veränderung oder Nichtverfügbarkeit von Daten wird nur bei Sachschaden am Datenträger ersetzt.
Unterversicherung vermeiden: So kalkulieren Sie die Summe
Unterversicherung liegt vor, wenn die Versicherungssumme erheblich niedriger ist als der Versicherungswert zur Zeit des Versicherungsfalles. § 75 VVG ordnet dann an, dass der Versicherer nur nach dem Verhältnis von Versicherungssumme zum Wert leistet § 75 VVG, Unterversicherung. Ob der Versicherer auf diesen Einwand verzichtet, ist Vertragsfrage. Prüfen Sie die Bedingungen statt mündlicher Zusagen.
Als Versicherungswert kann vertraglich eine Taxe vereinbart werden; § 76 VVG lässt diese Festsetzung auf einen bestimmten Betrag zu. Ohne solche Vereinbarung ist der Wert der versicherten Sachen maßgeblich.
Rechenbeispiel (vereinfacht, unterstellte Werte): Ein Betrieb ersetzt seine Ausstattung neu für 120.000 Euro, vereinbart sind aber nur 100.000 Euro Versicherungssumme. Bei 60.000 Euro Schaden lautet die Rechnung 60.000 × (100.000 ÷ 120.000) = 50.000 Euro. Mit 120.000 Euro Versicherungssumme und Unterversicherungsverzicht wären es 60.000 Euro; ob der Versicherer verzichtet, steht in den Bedingungen.
Aktualisieren Sie die Werte jährlich, weil Investitionen und Preissteigerungen den Ersatzbedarf verändern. Halten Sie Gegenstand, Anzahl und Wiederbeschaffungskosten in einer Inventarliste fest.
Checkliste vor dem Vertragsabschluss
- Inventar mit aktuellen Werten erstellen und dokumentieren.
- Standorte und Lagerräume prüfen, die mitversichert sein müssen.
- Bedingungen zu Versicherungswert, Taxe und Unterversicherung lesen.
- Den vereinbarten Schutz gegen weitere Elementargefahren prüfen, falls Ihr Standort gefährdet ist.
- Vereinbarte Sicherungsvorschriften wie Außentüren und Alarmanlagen erfüllen.
Erfüllen Sie vereinbarte Sicherheitsvorschriften nicht, kommt es auf das Verschulden an. Bei Vorsatz ist der Versicherer leistungsfrei, bei grober Fahrlässigkeit darf er die Leistung anteilig kürzen. Leistungspflichtig bleibt er, wenn die Verletzung nachweislich nicht ursächlich für den Versicherungsfall ist; bei Arglist entfällt diese Ausnahme. Die Folgen regeln Teil A § 8 der VSG 2010 und Abschnitt B § 8 der ECBUB 2010.
Für einfache Fahrlässigkeit sehen die Bedingungen und § 28 Abs. 2 VVG keine Kürzung vor. Dokumentieren Sie Ihre Maßnahmen mit Fotos und Wartungsnachweisen.
Häufige Fragen
Für wen lohnt sich eine Inhaltsversicherung im Gewerbe? Der Schutz entsteht durch den Versicherungsvertrag und die dort vereinbarten Gefahren. Sinnvoll ist er bei beweglichen Betriebswerten, deren Verlust den Betrieb treffen würde.
Reicht der Buchwert als Versicherungssumme? In der Regel nein. Abschreibungen senken den Buchwert unter den Ersatzbedarf. Mit dem Versicherer lässt sich ein Wert als Taxe nach § 76 VVG vereinbaren.
Was bringt ein Unterversicherungsverzicht? Ein vertraglich vereinbarter Verzicht des Versicherers kann Kürzungen wegen Unterversicherung verhindern. Er ist eine Zusatzvereinbarung; Voraussetzungen und Umfang stehen in den Bedingungen.



