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Unternehmensführung

Betriebskosten senken: fixe und variable Kosten richtig trennen

Betriebskosten senken: fixe und variable Kosten trennen, Energieberatung fördern lassen, Personalbedarf planen und Sparmaßnahmen kontrollieren.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Variable Kosten und Einkaufskonditionen lassen sich kurzfristig beeinflussen, feste Verträge und Personal nur mittelfristig.
  • Verdeckte Kosten wie Werbung, Bürokosten, Beratungs- oder Kontoführungsgebühren lassen sich laut IHK Chemnitz oft in individuelle Vereinbarungen überführen.
  • Bei jährlichen Energiekosten über 10.000 Euro fördert das BAFA ein Energieaudit mit maximal 3.000 Euro, bei bis 10.000 Euro mit maximal 600 Euro.
  • Personalkosten sind fix: Entscheidend sind Basiskapazität, kurzfristig verfügbare Spitzenkapazität und erwartete Auslastung.
  • Wirkungskontrolle braucht einen festen Prüftermin, sonst bleibt die Zielerreichung offen.
Lagerregale mit Kartons und Paletten, Gabelstapler fährt durch den Gang
Symbolfoto: Ein Gabelstapler fährt durch ein Hochregallager mit Kartons und Paletten. Quelle: Göbber GmbH, CC BY-SA 4.0. Foto: Fotograf: Tristan Vankann; Rechteinhaber: Göbber GmbH, CC BY-SA 4.0. Originalbild und Lizenzhinweise.

Kostenarten zuerst sortieren

Wer Betriebskosten senken will, braucht eine saubere Trennung. Die IHK Chemnitz unterscheidet fixe und variable Kosten:

Fixe Kosten fallen unabhängig von der Auftragslage an, etwa Gewerbemieten, Personalkosten, Telefon- und Internetkosten sowie betriebliche Versicherungen.

Variable Kosten hängen vom Umsatz ab, etwa Waren- und Materialeinsatz, Strom für Produktionsmaschinen oder Treibstoff für Firmenfahrzeuge.

Die Unterscheidung ist praktisch wichtig: Bei einem Auftragseinbruch lassen sich variable Kosten oft schneller beeinflussen als fixe. Fixe Kosten wirken dauerhaft auf die Liquidität. Jede Position gehört daher in eine Liste mit Betrag, Fälligkeit und Kündigungsfrist.

Nehmen Sie die letzten zwölf Monatsabschlüsse und ordnen Sie jede Kostenposition einer der beiden Gruppen zu. Markieren Sie, welche Positionen Sie innerhalb von 30, 90 oder 180 Tagen ändern könnten. Ergänzen Sie den nächsten Kündigungstermin und die Frist, denn ein verpasster Termin kostet ein weiteres Vertragsjahr. Bei Krediten zählen nur die Zinsen zu den Betriebskosten; eine Stundung oder Tilgungsaussetzung lässt sich mit der Hausbank verhandeln.

Energie und Förderung gezielt prüfen

Energie ist für viele kleine Betriebe ein Kostenblock mit echtem Gestaltungsspielraum. Die IHK Chemnitz bietet einen kostenfreien Energiecoach, der vom Vertragscheck mit dem Energieversorger bis zu Energiekonzepten unterstützt. Vergleichen Sie außerdem Anbieter und Tarife für betriebliche Versicherungen sowie für Firmenfahrzeuge: Kraftstoff, Versicherung, Instandhaltung und Leasingraten sind getrennt prüfbare Posten.

Für eine tiefergehende Analyse gibt es die Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme. Gefördert werden Energieaudits nach DIN EN 16247, Beratungen für Nichtwohngebäude nach DIN V 18599 sowie Contracting-Orientierungsberatungen. Die NRW.BANK nennt eine Förderung von 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars.

Wichtig sind die Beträge und Bedingungen: Bei jährlichen Energiekosten über 10.000 Euro liegt der Zuschuss für ein Energieaudit bei maximal 3.000 Euro, bei Energiekosten bis 10.000 Euro bei maximal 600 Euro. Für die Energieberatung für Nichtwohngebäude sind maximal 4.000 Euro möglich. Grundlage ist die EBN-Richtlinie vom 13.12.2024. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme beim BAFA gestellt werden.

Antragsberechtigt sind laut NRW.BANK unter anderem KMU mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland, die nicht zu einem Energieaudit verpflichtet sind. Ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten. Eine erneute Beratung ist frühestens nach vier Jahren möglich.

Beispielrechnung zum Energieaudit

Angenommen, ein Betrieb zahlt jährlich 20.000 Euro für Strom und Wärme und lässt ein Audit für 4.000 Euro netto durchführen. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent, also 2.000 Euro, und bleibt unter der Grenze von 3.000 Euro. Der Betrieb trägt dann 2.000 Euro selbst.

Einkauf, Skonto und Zahlungsziele

Im Wareneinkauf entscheidet nicht nur der Listenpreis über die Kosten. Ein oft übersehener Hebel ist Skonto. Wer Skonto zieht, senkt den effektiven Einkaufspreis, ohne die Qualität der Ware zu ändern. Prüfen Sie, ob die schnelle Zahlung Ihre Liquidität stärker belastet als der Skontovorteil bringt. Vergleichen Sie zudem regelmäßig die Preise mehrerer Lieferanten, statt sich auf einen Anbieter zu verlassen.

Wer Skonto nicht zieht, finanziert den Rechnungsbetrag über die Restlaufzeit. Ob das günstiger ist als ein Kontokorrentkredit, hängt vom Zinssatz ab. Überlegen Sie außerdem, ob Sie für künftige Verträge Preisgleitklauseln vereinbaren: Die IHK Köln weist darauf hin, dass ein vereinbarter Festpreis nicht allein aufgrund von Preissteigerungen angepasst werden kann.

Praktisch bewährt hat sich folgende Reihenfolge:

  • Lagerbestände prüfen, bevor neu bestellt wird
  • Lieferantenkonditionen und Zahlungsziele vergleichen
  • Verschnitt und Ausschuss je Auftrag dokumentieren
  • Bestellmengen an den tatsächlichen Verbrauch anpassen
  • Bei Lieferproblemen frühzeitig das Gespräch mit Geschäftspartnern suchen

Die IHK Chemnitz empfiehlt, kritisch zu prüfen, ob neue Waren und Materialien überhaupt angeschafft werden müssen oder ob ausreichend Lagerbestände vorhanden sind. Derselbe Hinweis gilt für geplante Investitionen: Eine Verschiebung kann Liquidität im Unternehmen halten. Bei Zahlungsschwierigkeiten sollten Sie frühzeitig das Gespräch mit Lieferanten und Geschäftspartnern suchen. Bei Gewerbemieten lassen sich mit dem Vermieter oft Reduzierung oder Stundung vereinbaren; offene Rechnungen gehören ins Forderungsmanagement.

Personalkosten flexibel steuern

Personalkosten sind laut IHK Chemnitz fixe Kosten und wirken damit langfristig auf die Liquidität. Die IHK nennt flexible Vertragsgestaltung, Zeitarbeit, Auftragsarbeit statt Festanstellung sowie Kurzarbeitergeld als Optionen. Für die Kostentrennung zählt vor allem, dass die Stammbelegschaft kurzfristig kaum abbaubar ist und deshalb zu den fixen Blöcken gehört.

Kurzarbeitergeld ist ein eng begrenztes Instrument und kein allgemeiner Sparweg. Es setzt einen erheblichen, vorübergehenden und unvermeidbaren Arbeitsausfall aus wirtschaftlichen Gründen oder einem unabwendbaren Ereignis voraus. Branchenübliche, betriebsübliche oder saisonbedingte Ausfälle sind davon nicht erfasst.

Für die Kostensteuerung ist die Reihenfolge entscheidend: Zuerst prüfen Sie kostenfreie interne Flexibilität wie Arbeitszeit- oder Überstundenkonten, bevor Sie teurere externe Kapazität einkaufen oder Kurzarbeit anmelden. Diese Prüfung ist eine Empfehlung zur Reihenfolge, keine eigene Fördertatsache.

Personalkosten planen: drei Zahlen genügen

Angenommen, die Stammbelegschaft kostet monatlich 60.000 Euro und kann 1.200 Arbeitsstunden leisten. Für die geplanten Aufträge werden 1.350 Stunden benötigt. Die Lücke beträgt 150 Stunden. Bei angenommenen Gesamtkosten von 50 Euro je zusätzlich eingekaufter Stunde entstehen 7.500 Euro Mehrkosten. Das Personalbudget steigt damit auf 67.500 Euro. Ob sich die Aufträge lohnen, hängt zusätzlich von Erlösen und übrigen Kosten ab.

Prüfen Sie daher vor jeder Personalentscheidung drei Werte: nicht abbaubare Basiskapazität, kurzfristig verfügbare Spitzenkapazität und erwartete Auslastung der nächsten drei Monate. Diese Rechnung ist ein selbst gewähltes Beispiel, keine Benchmark.

Entscheiden Sie sich dennoch für Kurzarbeit, gelten feste Fristen und Anzeigepflichten. Zuständig ist die Agentur für Arbeit am Betriebssitz, die den Arbeitsausfall prüft und bewilligt. Den Ablauf von Anzeige und monatlicher Abrechnung hat die Bundesagentur für Arbeit Schritt für Schritt zusammengestellt.

Wirkung kontrollieren statt einmal sparen

Sparen ohne Nachkontrolle verpufft. Legen Sie für jede Maßnahme drei Werte fest: Ausgangsbetrag pro Monat, Zielbetrag und Prüftermin. Nach 90 Tagen vergleichen Sie Ist und Ziel. Weicht das Ergebnis ab, ändern Sie die Maßnahme oder streichen Sie sie. Halten Sie die Zahlen schriftlich fest, damit die Wirkung nachvollziehbar bleibt.

Sinnvoll ist eine einfache Kostenkontrolle mit wenigen Kennzahlen:

Kostenblock Ausgangswert pro Monat Zielwert Prüftermin
Energie aus zwölf Monatsrechnungen ableiten 5 bis 10 Prozent niedriger nach 90 Tagen
Material Verbrauch je Auftrag Ausschussquote senken nach jedem Quartal
Verträge Monatsbeiträge je Vertrag Doppelungen entfernen zum Kündigungstermin
Fahrzeuge Kraftstoff und Wartung Fahrweise und Touren prüfen nach 90 Tagen

Die Prozentwerte in der Tabelle sind ein Arbeitsschema, keine Benchmark-Angabe. Verlässliche Vergleichszahlen liefert eher der eigene Vorjahreswert als eine fremde Durchschnittszahl. Prüfen Sie die Werte monatlich, nicht erst zum Jahresabschluss, damit Sie gegensteuern können.

Wichtig ist die Verbindung zur Liquidität. Die IHK Chemnitz nennt als Ziel, Betriebskosten zu minimieren, um die Liquidität zu erhöhen und zusätzliche Handlungsspielräume zu schaffen. Eine Kostenmaßnahme, die erst nach drei Jahren wirkt, löst kein kurzfristiges Liquiditätsproblem.

Wann Sparen schadet

Nicht jede Einsparung ist eine Verbesserung. Drei Warnsignale sollten Sie ernst nehmen.

Erstens: Qualitätsverlust beim Material. Wer billigere Vorprodukte einkauft und dafür mehr Reklamationen und Nacharbeit produziert, verschiebt Kosten nur. Rechnen Sie Nacharbeit, Ausschuss und Kundenverlust mit.

Zweitens: Personalkosten auf Kosten der Leistungsfähigkeit. Wer Qualifikation abbaut oder erfahrene Kräfte verliert, zahlt später für Einarbeitung und Fehler. Prüfen Sie daher vor jeder Maßnahme zuerst Auslastung und Basiskapazität, bevor Kurzarbeitergeld beantragt wird.

Drittens: Wartung und Instandhaltung auf Null setzen. Aufgeschobene Wartung erzeugt meist größere Folgekosten. Gerade bei Anlagen, die Energie verbrauchen, ist die Wartung Teil der Kostenkontrolle, nicht ihr Gegenteil.

Prüfen Sie Fördermittel mit belegbaren Quellen und beachten Sie die Laufzeiten der Programme. Beim EBN-Programm muss der Antrag vor Beginn der Maßnahme beim BAFA gestellt werden.

Häufige Fragen

Bringt ein Energieaudit auch kleinen Betrieben etwas?

Ja, wenn die jährlichen Energiekosten hoch genug sind. Bei Energiekosten über 10.000 Euro fördert das Programm ein Audit mit 50 Prozent, maximal 3.000 Euro. Bei Energiekosten bis 10.000 Euro liegt der Höchstbetrag bei 600 Euro. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Kann ich Kurzarbeitergeld beantragen, wenn ich einfach Kosten senken will?

Nein. Kurzarbeitergeld setzt einen erheblichen, vorübergehenden und unvermeidbaren Arbeitsausfall mit Entgeltausfall voraus, der auf wirtschaftlichen Gründen oder einem unabwendbaren Ereignis beruht. Ein bloßer Sparwunsch genügt nicht.

Was zuerst: Kosten senken oder Aufträge sichern?

Beides parallel, aber getrennt geplant. Kurzfristige Liquidität sichern Sie über variable Kosten, Zahlungsziele und Forderungsmanagement. Dauerhafte Entlastung entsteht bei fixen Kosten, Energie und Prozessen. Treffen Sie pro Maßnahme eine Entscheidung mit Betrag und Termin.

In diesem Leitfaden

  1. Welche Energieeinsparungen bringen kurzfristig Entlastung?Energie im Betrieb senken: Vertragscheck, Zählerstände, Leerlauf und Druckluft prüfen. Plus EBN-Zuschuss für Energieaudit und Beratung, Antrag vor Beginn.
  2. Materialkosten im Betrieb senken durch Einkauf, Lager und VerträgeMaterialkosten senken: Bestand prüfen, Skonto mit Rechner bewerten, Preisgleitklauseln einplanen. Mit Rechenbeispiel, Kurzcheckliste und Wochenmessung.
  3. Wie lassen sich Personalkosten an Auftragsschwankungen anpassen?Personalkosten an Auftragsschwankungen anpassen: Arbeitszeitkonten, Kurzarbeitergeld mit Drei-Monats-Frist und Zeitarbeit mit Erlaubnis prüfen.
  4. Fixkosten im Betrieb senken durch Verträge, Fristen und KostenprüfungFixkosten im Betrieb senken: Verträge und Versicherungen vergleichen, Doppelstrukturen auflösen, Fristen nutzen. Mit Audit-Tabelle und Rechenbeispiel.

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