
Unternehmensführung
Teil von Betriebskosten senken: fixe und variable Kosten richtig trennen
Welche Energieeinsparungen bringen kurzfristig Entlastung?
Energie im Betrieb senken: Vertragscheck, Zählerstände, Leerlauf und Druckluft prüfen. Plus EBN-Zuschuss für Energieaudit und Beratung, Antrag vor Beginn.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Erst messen: Zählerstände, Betriebszeiten und Wartung liefern die belastbare Ausgangslage.
- Die IHK Chemnitz bietet einen kostenfreien Energiecoach, vom Vertragscheck bis zum Energiekonzept.
- Lastspitzen und Leerlauf lassen sich ohne Investition senken, denn sie sind Organisationsfragen.
- Prüfen Sie die Druckluft früh: Wartung und Leckagesuche vor neuen Anlagen.
- Der EBN-Zuschuss deckt 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars, beim Energieaudit maximal 3.000 Euro ab jährlichen Energiekosten über 10.000 Euro.
Erst messen, dann schrauben
Ohne Messdaten bleibt Energiesparen Stückwerk. Notieren Sie vier Wochen lang wöchentlich die Zählerstände von Strom, Gas, Wasser und, falls vorhanden, Druckluft. Große Verbraucher bekommen getrennte Zähler oder Strommessgeräte.
Zuerst die Strom- und Gasrechnung prüfen: Arbeitspreis, Grundpreis, Abrechnungsperiode, Kündigungsfristen und Abschläge. Genau diesen Vertragscheck nennt die IHK Chemnitz als Einstieg. Der Energiecoach der IHK Chemnitz unterstützt Sie vom Vertragscheck mit dem Energieversorger bis zu Energiekonzepten.
Beispielrechnung für die eigene Beleuchtung
Die Zahlen sind ein Rechenbeispiel, keine Marktpreise:
| Position | Wert |
|---|---|
| Jahresstromverbrauch | 40.000 kWh |
| Anteil Beleuchtung | 15 Prozent |
| Verbrauch Beleuchtung | 6.000 kWh |
| Einsparung durch LED | 60 Prozent |
| Eingesparte Menge | 3.600 kWh |
| Strompreis (angenommen) | 0,28 Euro pro kWh |
| Jährliche Einsparung | 1.008 Euro |
Bei 5.000 Euro Investition ergibt sich eine Amortisation von rund fünf Jahren. Setzen Sie eigene Werte ein, denn Verbrauch, Strompreis, Investition und Nutzungsdauer unterscheiden sich je Betrieb.
Lastspitzen und Leerlauf vermeiden
Wird neben den Kilowattstunden auch die höchste bezogene Leistung abgerechnet, wirkt sich jede gleichzeitige Lastspitze direkt auf die Rechnung aus. Startet der Kompressor zugleich mit Heizung, Kühlung und Absaugung, steigt dieser Wert.
Prüfen Sie Betriebszeiten und Abschaltzeiten getrennt:
- Läuft die Absaugung auch ohne Produktion?
- Starten Kompressor und Kälteanlage zeitversetzt?
- Bleibt die Beleuchtung in Lager und Sanitär nach Feierabend an?
- Ist die Heizung nachts und am Wochenende abgesenkt?
- Laufen Druckluftanlagen in Pausen weiter?
Druckluft durchläuft mehrere Umwandlungsschritte, deshalb steht die Anlage auf der ersten Prüfliste. Leckagen, undichte Kupplungen und offene Blaspistolen verbrauchen dauerhaft Leistung. Eine Wartung mit Leckagesuche ist eine naheliegende erste Maßnahme.
Investitionen abwägen, nicht aufschieben
Bei Investitionen entscheidet nicht der Preis, sondern die Amortisationszeit. Rechnen Sie Investition, jährliche Einsparung und Lebensdauer aus. Maßnahmen mit kurzer Amortisation kommen zuerst.
Kurzfristig und meist günstig: Zeitschaltuhren, Präsenzmelder, Absenkzeiten, Druckluftwartung, Leckagesuche. Mittelfristig und teurer: LED-Beleuchtung, Hocheffizienzpumpen, Motorwechsel, Wärmerückgewinnung.
Die Reihenfolge lautet: erst Verbrauch senken, dann Lasten glätten, dann Technik tauschen. Wer zuerst in Anlagen investiert, die dauerhaft im Leerlauf laufen, spart weniger als erhofft.
Förderung für die Energieberatung
Wenn Sie systematisch vorgehen wollen, hilft ein Energieaudit nach DIN EN 16247. Energieberatungen für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme lassen sich über das Programm EBN bezuschussen, das den Zuschuss zur Energieberatung für Unternehmen und weitere Antragsgruppen beschreibt.
Die Eckdaten aus dieser Quelle:
- 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars
- maximal 3.000 Euro beim Energieaudit bei jährlichen Energiekosten von mehr als 10.000 Euro
- maximal 600 Euro bei jährlichen Energiekosten bis 10.000 Euro
- maximal 4.000 Euro für Energieberatung für Nichtwohngebäude
- erneute Beratung für denselben Antragsteller frühestens nach vier Jahren
Wichtig: Der Antrag ist beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vor Beginn der Maßnahme zu stellen. Die Förderrichtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2026.
Beauftragen Sie einen zugelassenen Energieberater erst, wenn die Förderfähigkeit geklärt ist. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen, Angehörige der freien Berufe und sonstige Unternehmen mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland, die nicht zu einem Energieaudit verpflichtet sind. Auch Kommunen, kommunale Zweckverbände, gemeinnützige Organisationen und Kultureinrichtungen können den Zuschuss beantragen. Für Kommunen gilt unabhängig vom Fördergegenstand eine Obergrenze von 6 Millionen Euro. Der Berater verpflichtet sich per Selbsterklärung zu neutraler Beratung und darf keine Provision annehmen.
Die Förderung ist nicht mit anderen Förderprogrammen des Bundes für gleichartige Maßnahmen kombinierbar. Bei einer Förderung aus Mitteln der Beratungsprogramme anderer Fördergeber (zum Beispiel der Kommunen oder Länder) für eine gleichartige Maßnahme dürfen die Fördermittel 90 Prozent der Kosten nicht übersteigen.
Häufige Fragen
Was bringt sofort Entlastung?
Betriebszeiten anpassen, Leerlauf abschalten, Absenkzeiten einstellen, Druckluftleckagen suchen. Diese Schritte kosten meist wenig und wirken mit dem nächsten Abrechnungsmonat.
Lohnt sich ein Energieaudit für einen kleinen Betrieb?
Ein gefördertes Energieaudit liefert eine belastbare Reihenfolge für die Maßnahmen. Ob es sich rechnet, hängt von Ihrem Verbrauch und den gefundenen Einsparungen ab.
Sollte ich zuerst den Anbieter wechseln oder den Verbrauch senken?
Beides gehört zusammen. Ein Wechsel wirkt sofort auf den Preis, Verbrauchsreduktion dauerhaft. Prüfen Sie Vertragslaufzeiten, bevor Sie kündigen.


