mask, face, sculpture, boss, christopher, boss, boss, boss, boss, boss
Foto von sharkolot auf Pixabay

Dienstleisterwahl

Teil von Dienstleister auswählen: Kriterien für kleine Betriebe ohne Probe

Welche Nachweise und Leistungen sind bei Sicherheitsdiensten wichtig?

Erlaubnis nach § 34a GewO, IHK-Sachkunde und Mindestversicherungssummen prüfen, Leistungsbeschreibung schriftlich regeln: Checkliste für Auftraggeber.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Das Bewachungsgewerbe ist erlaubnispflichtig, prüfen Sie die Erlaubnis vor der Vergabe.
  • Fordern Sie einen Versicherungsnachweis mit den Mindestsummen je Schadensart.
  • Ordnen Sie jede Einsatzart der geforderten IHK-Qualifikation zu.
  • Verlangen Sie eine schriftliche Leistungsbeschreibung mit Zeiten, Rundgängen und Meldewegen.
  • Klären Sie im Dienstauftrag, welche Selbsthilferechte übertragen werden und was bei Vorfällen passiert.
Blauer G4S-Transporter vor einem Gebäude
Symbolfoto: Ein Transporter des Sicherheitsdienstleisters G4S bei einer Auslieferung. Foto: KTo288, CC BY-SA 3.0. Originalbild und Lizenzhinweise; Lizenztext.

Nachweise vor der Vergabe prüfen

Prospekte helfen wenig. Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewacht, braucht nach § 34a GewO eine Erlaubnis der zuständigen Behörde. Der Begriff der Bewachung setzt eine aktive Obhutstätigkeit voraus, etwa wiederkehrende Kontrollen. Die reine Raumüberlassung, das Warnen vor Gefahren und die Bewachung durch eigene Mitarbeiter fallen nicht unter den Bewachungsbegriff.

Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn die Zuverlässigkeit fehlt, Vermögensverhältnisse ungeordnet sind, der IHK-Sachkundenachweis fehlt oder kein Nachweis einer Haftpflichtversicherung vorliegt. Die Behörde kann die Erlaubnis mit Auflagen verbinden, soweit dies zum Schutz der Allgemeinheit oder der Auftraggeber erforderlich ist. Prüfen Sie Firmenname, Rechtsform und Leitung gegen das Angebot. Eine erteilte Erlaubnis sagt nichts über die Qualifikation der einzelnen Wachperson aus. Diese Nachweise verlangen Sie gesondert.

Der Gewerbetreibende darf mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben nur zuverlässige Wachpersonen beschäftigen, die eine IHK-Unterrichtungsbescheinigung vorweisen. Die Unterrichtung umfasst mindestens 40 Unterrichtsstunden von jeweils 45 Minuten. Für bestimmte Einsatzarten ist zusätzlich eine bestandene IHK-Sachkundeprüfung nötig, etwa bei Kontrollgängen im öffentlichen Verkehrsraum, beim Schutz vor Ladendieben, im Einlassbereich gastgewerblicher Diskotheken sowie bei bestimmten Einrichtungen und Großveranstaltungen in leitender Funktion. Verlangen Sie diese Nachweise für die Personen, die Ihr Objekt betreuen.

Häufig offen bleibt die Absicherung von Schäden. Die Versicherung muss bei einem im Inland zum Geschäftsbetrieb zugelassenen Versicherer abgeschlossen sein. Der Vertrag muss auch Schäden abdecken, für die der Unternehmer nach § 278 oder § 831 BGB haftet. Die Mindestversicherungssumme je Schadensereignis beträgt 1.000.000 Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für Sachschäden, 15.000 Euro für das Abhandenkommen bewachter Sachen und 12.500 Euro für reine Vermögensschäden. Fordern Sie eine Versicherungsbestätigung an und vergleichen Sie sie mit diesen Beträgen.

Leistungsbeschreibung als Auswahlkriterium

Der teuerste Anbieter ist selten automatisch der beste. Entscheidend ist, ob die Leistung so beschrieben ist, dass beide Seiten dasselbe darunter verstehen. Nennen Sie Objekt, Zeiten, Aufgaben und Grenzen der Tätigkeit.

Punkt schwache Beschreibung brauchbare Beschreibung
Erlaubnis "zertifiziert" Erlaubnis nach § 34a GewO mit Behördenangabe, erteilte Auflagen
Wachpersonen "geschultes Personal" IHK-Unterrichtungsbescheinigung, bei Bedarf Sachkundeprüfung je Einsatzart
Zuverlässigkeit nicht erwähnt Überprüfung spätestens alle fünf Jahre durch die Behörde
Versicherung "versichert" Versicherer mit Inlandszulassung, Mindestsummen je Schadensart
Befugnisse nicht geregelt übertragene Selbsthilferechte, Erforderlichkeit, Meldung an Auftraggeber

Formulierungen wie "nach Bedarf" lassen offen, was Sie tatsächlich bekommen. Besser sind feste Zeitfenster, benannte Rundgänge und klare Zuständigkeiten. Halten Sie fest, wie viele Personen gleichzeitig im Einsatz sind und ob eine Vertretung bei Krankheit geregelt ist.

Ein hypothetisches Abrechnungsbeispiel: werktags sechs Stunden Präsenz an 20 Tagen im Monat. Bei 120 Stunden monatlich und einem Satz von 30 Euro ergibt das 3.600 Euro im Monat.

Lassen Sie im Angebot ausweisen, was im Satz enthalten ist. Sind Wegezeiten, Nachtzuschläge, Feiertage und Ausrüstung eingerechnet oder separat? Auch Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist gehören in die Unterlagen. So vergleichen Sie den tatsächlichen Umfang.

Notfallkonzept und Zusammenarbeit

Ein Sicherheitsdienst leistet wenig, wenn im Ernstfall niemand weiß, was zu tun ist. Verlangen Sie ein kurzes, auf Ihr Objekt zugeschnittenes Notfallkonzept. Es sollte drei Fragen beantworten: Wer wird zuerst informiert, welche Maßnahmen sind erlaubt, und wie wird der Vorfall dokumentiert?

Klären Sie auch die Rolle Ihrer Ansprechperson. Wer entscheidet nachts, ob die Polizei gerufen wird? Wer gibt Freigaben, wenn ein Alarm ausgelöst wurde? Sinnvoll ist eine Kontaktliste mit Erreichbarkeit außerhalb der Bürozeiten. In den Dienstauftrag gehört der Grundsatz der Erforderlichkeit, wenn Wachpersonen Rechte aus Notwehr, Notstand, Selbsthilfe oder übertragene Selbsthilferechte ausüben.

Zur Zusammenarbeit gehören Berichte. Lassen Sie festhalten, in welcher Form Meldungen erfolgen, etwa als schriftlicher Bericht nach jedem Vorfall oder als Wochenübersicht. Prüfen Sie in den ersten Wochen, ob die Berichte kommen und brauchbar sind.

Ein weiterer Punkt ist die Einarbeitung. Neue Einsatzkräfte sollten eine Einweisung in Ihr Objekt erhalten. Fragen Sie, wie das organisiert wird, denn häufige Personalwechsel sind ein Risiko. Bei jedem Einsatz gilt zudem: Der Unternehmer muss die Wachperson vorher bei der Behörde melden und ihr einen Ausweis ausstellen, der grundsätzlich sichtbar zu tragen ist. Die IHK nennt eine Ausnahme für Einzelhandelsdetektive.

Häufige Fragen

Welche Nachweise sollte ich zuerst verlangen? Zuerst die Erlaubnis nach § 34a GewO, denn das Bewachungsgewerbe ist erlaubnispflichtig. Danach den Versicherungsnachweis mit den Mindestsummen und die IHK-Bescheinigungen der eingesetzten Personen.

Ist der Stundensatz das wichtigste Kriterium? Nein. Wichtiger ist, was im Satz enthalten ist und wie klar die Leistung beschrieben wurde. Ein niedriger Satz mit offenen Zusatzposten wird schnell teuer.

Was gehört in ein Notfallkonzept? Meldewege, Dokumentation, eine erreichbare Ansprechperson bei Ihnen und die im Dienstauftrag übertragenen Selbsthilferechte. Die Ausübung folgt dem Grundsatz der Erforderlichkeit.

Mehr aus Dienstleisterwahl

Dienstleisterwahl

Dienstleister auswählen in Frankfurt am Main, Stuttgart und Leipzig

Dienstleister Auswahl in Frankfurt, Stuttgart und Leipzig: Anbieterstrukturen, Stundensätze für Beratung, Buchhaltung und IT sowie Prüfkriterien vor Vertrag.