
Betriebskosten
Teil von Mitarbeiterbenefits im kleinen Betrieb: sinnvoll planen und prüfen
Betriebliche Altersvorsorge einführen: 5 Schritte für kleine Betriebe
Betriebliche Altersvorsorge einführen in 5 Schritten: Durchführungsweg, Entgeltumwandlung bis 4.056 Euro 2026, 15 Prozent Zuschuss und BAV-Förderbetrag prüfen.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Rentenversicherungspflichtige Beschäftigte können bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (West) umwandeln, 2026 sind das 4.056 Euro.
- Durchführungswege: Direktzusage, Unterstützungskasse, Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds. Den Weg wählt der Arbeitgeber, Tarifverträge können die Auswahl einschränken.
- Bei Entgeltumwandlung zahlen Sie 15 Prozent Zuschuss, begrenzt auf die tatsächlich eingesparten Sozialversicherungsbeiträge.
Schritt 1: Den Anspruch auf Entgeltumwandlung kennen
Rentenversicherungspflichtige Beschäftigte können verlangen, dass ein Teil des künftigen Lohns in die Betriebsrente fließt. Bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (West) sind möglich, 2026 sind das 4.056 Euro. Tarifgebundene Beschäftigte können die Umwandlung nur einfordern, wenn der Tarifvertrag sie zulässt. Übertarifliche Entgeltteile lassen sich unabhängig davon umwandeln.
Schritt 2: Den passenden Durchführungsweg wählen
Das Gesetz kennt fünf Wege: Direktzusage, Unterstützungskasse, Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds. Die Deutsche Rentenversicherung nennt die Rechtsgrundlagen im Lexikon: Direktzusage nach § 1 Absatz 1 Satz 2 BetrAVG, Unterstützungskasse nach § 1b Absatz 4, Direktversicherung nach § 1b Absatz 2, Pensionskasse und Pensionsfonds nach § 1b Absatz 3.
Für kleinere Betriebe eignet sich besonders die Direktversicherung: Die Versicherungsgesellschaft übernimmt Kapitalanlage und -verwaltung und zahlt später die Leistungen aus. Auf Arbeitgeberseite bleibt wenig Verwaltungsaufwand. Pensionskassen und Pensionsfonds sind rechtlich selbständige Versorgungseinrichtungen; Pensionskassen kontrolliert die BaFin. Direktzusage und Unterstützungskasse verlangen Bilanzierung oder eine eigene Versorgungseinrichtung. Tarifverträge können die Auswahl des Durchführungsweges und des Versorgungsträgers einschränken, wenn die Regelungen für beide Seiten bindend sind.
| Durchführungsweg | Rechtsgrundlage | Typischer Aufwand für Sie |
|---|---|---|
| Direktzusage | § 1 Abs. 1 Satz 2 BetrAVG | hoch, Bilanzierung |
| Unterstützungskasse | § 1b Abs. 4 BetrAVG | mittel bis hoch |
| Direktversicherung | § 1b Abs. 2 BetrAVG | gering, Versicherer verwaltet |
| Pensionskasse | § 1b Abs. 3 BetrAVG | gering bis mittel |
| Pensionsfonds | § 1b Abs. 3 BetrAVG | gering bis mittel |
Schritt 3: Den Arbeitgeberzuschuss einplanen
Bei Entgeltumwandlung müssen Sie 15 Prozent des umgewandelten Arbeitsentgelts zusätzlich zahlen, soweit Sie dadurch Sozialversicherungsbeiträge sparen. Fallen weniger Beiträge an, ist der Zuschuss auf diesen Betrag begrenzt. Zeitlich gilt die Pflicht seit 2019 für nach dem 31. Dezember 2018 geschlossene Vereinbarungen, seit 2022 für ältere Vereinbarungen und seit 2018 für reine Beitragszusagen. Beispiel für 2026: Bei 200 Euro monatlich wären 15 Prozent 30 Euro Zuschuss, wenn die Ersparnis so hoch ist.
Schritt 4: Steuer- und Sozialversicherungsgrenzen beachten
Steuerfrei sind Beiträge an Pensionsfonds, Pensionskasse oder Direktversicherung bis 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze, 2026 also 8.112 Euro. In der Sozialversicherung beitragsfrei sind sie dagegen nur bis 4 Prozent, 2026 also 4.056 Euro. Der Arbeitgeberzuschuss ist nur steuerfrei, soweit er mit den übrigen Beiträgen 8 Prozent nicht übersteigt, und nur beitragsfrei, soweit er mit den übrigen steuerfreien Beiträgen 4 Prozent nicht überschreitet.
Zusätzlich gibt es den BAV-Förderbetrag: Zahlt der Arbeitgeber zusätzlich zum geschuldeten Arbeitsentgelt mindestens 240 Euro im Kalenderjahr an Pensionskasse, Pensionsfonds oder Direktversicherung, verrechnet er 30 Prozent davon mit seiner Steuerschuld.
Voraussetzung ist ein niedriges Arbeitsentgelt: § 100 Absatz 3 EStG und das AOK-Fachportal zur bAV nennen für 2026 monatlich 2.575 Euro. Die 3.042 Euro der DRV-Broschüre sind 3 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze 2026; diese Dynamik gilt erst ab 2027.
Zusätzliche Beiträge bis 960 Euro bleiben nach § 100 Absatz 6 EStG steuerfrei und in der Sozialversicherung nur innerhalb der Vier-Prozent-Grenze beitragsfrei; der Förderbetrag liegt bei höchstens 288 Euro. Ab dem 1. Januar 2027 steigt der förderfähige Zuschuss auf 1.200 Euro, der Förderbetrag dann auf maximal 360 Euro.
Schritt 5: Vertrag und Beiträge festhalten
Vereinbaren Sie schriftlich, welche Beträge umgewandelt werden. Bei monatlicher Entgeltumwandlung kann der Arbeitgeber gleichbleibende Monatsbeträge je Kalenderjahr verlangen. Jährlich muss mindestens ein Einhundertsechzigstel der Bezugsgröße verwendet werden, 2026 sind das 296,63 Euro. Erklären Sie im Team: Bruttoentgelt sinkt, Beiträge bleiben in Grenzen steuerfrei, die Auszahlung wird nachgelagert versteuert und kann Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auslösen.
Bieten Sie ein Beratungsgespräch mit dem Anbieter an und lassen Sie Fragen schriftlich beantworten. Die kostenlose Broschüre Betriebliche Altersversorgung der Deutschen Rentenversicherung, 20. Auflage, behandelt die fünf Durchführungswege ab Seite 8 und die Finanzierung ab Seite 14. Die Regeln zu Zuschuss, Steuer- und Beitragsfreiheit fasst das Lexikon zur Finanzierung durch den Arbeitnehmer zusammen.
Häufige Fragen
Was kostet mich die Einführung? Neben dem Zuschuss von 15 Prozent entstehen Verwaltungskosten des Anbieters. Sie hängen von Durchführungsweg und Versicherer ab; fordern Sie vorab eine Kostenübersicht an.
Muss ich alle fünf Wege anbieten? Nein. Sie wählen einen oder mehrere Wege. Bietet der Arbeitgeber keine Pensionskasse, keinen Pensionsfonds und kein entsprechendes Riester-Modell an, kann der Beschäftigte verlangen, dass eine Direktversicherung abgeschlossen wird. Das Versicherungsunternehmen wählen Sie aus.
Was passiert bei Beschäftigten mit geringem Verdienst? Hier greift der BAV-Förderbetrag, sofern Sie zusätzlich zum vereinbarten Lohn Beiträge zahlen. Die Entgeltgrenze ist keine Lohnobergrenze: Eine Betriebsrente bleibt auch bei höherem Verdienst möglich, nur der Förderbetrag entfällt.
Gilt der Anspruch auch für alle Mitarbeitenden? Nur für rentenversicherungspflichtige Beschäftigte. Bei tarifgebundenen Beschäftigten greift er nur, wenn der Tarifvertrag die Entgeltumwandlung zulässt. Für Beschäftigte in anderen Sicherungssystemen ist die Rechtslage gesondert zu prüfen. Die 15-Prozent-Pflicht knüpft an Entgeltumwandlungen in Pensionskasse, Pensionsfonds und Direktversicherung an, nicht an Direktzusage oder Unterstützungskasse.


