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Betriebskosten

Teil von Einkauf im Kleinbetrieb: Kosten kontrollieren und senken

Preisgleitklauseln prüfen und nachteilige Vertragspunkte erkennen

Preisgleitklauseln prüfen: Welche Index-, Kosten- und Wertsicherungsklauseln Abnehmer benachteiligen und welche Vertragspunkte Sie vor Unterschrift kontrollieren.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Nachteilig ist eine Klausel, die Steigerungen weitergibt, Senkungen aber nicht.
  • Prüfen Sie Index, Gewichtung, Schwelle und Anpassungszeitpunkt, nicht nur den Prozentsatz.
  • Festpreis mit Laufzeit oder Preisobergrenze begrenzt Ihr Risiko besser als eine offene Gleitklausel.

In Lieferverträgen gilt der vereinbarte Festpreis und lässt sich wegen gestiegener Materialpreise nicht einfach anpassen. Eine nachträgliche Anpassung wird im Streitfall schwierig. Die IHK Köln empfiehlt daher, schon bei Vertragsschluss Mechanismen wie Preisgleitklauseln zu vereinbaren (Hinweise der IHK Köln zu Preissteigerungen). Einseitige Klauseln können gegen Sie arbeiten.

Lagerhaus mit hohen Regalen, Kartons und einem Gabelstapler
Symbolfoto: Lagerlogistik eines Unternehmens (Adam Hall, 2018). Preisgleitklauseln können an Kostenentwicklungen in der Lieferkette gekoppelt sein. Foto: Adamhallgroup, CC BY-SA 4.0. Originalbild und Lizenzhinweise.

Wann eine Gleitklausel gegen Sie läuft

Drei Konstruktionen sind typisch nachteilig:

  • Die Klausel hebt den Preis bei steigenden Kosten, sieht aber keine Senkung vor.
  • Sie nutzt einen Index, der mit Ihrem Lieferumfang wenig zu tun hat.
  • Die Schwelle ist so niedrig, dass jede kleine Bewegung durchschlägt.

Drei Punkte gelten laut IHK Schleswig-Holstein als unangemessene Benachteiligung: einseitige Erhöhung ohne Ermäßigung, Anpassungsrecht nur für eine Partei und unverhältnismäßige Änderung gegenüber der Bezugsgröße (Überblick des IHK Schleswig-Holstein zu Preisklauseln).

Seit dem 14. September 2007 gilt das Preisklauselgesetz, zuletzt geändert am 29. Juli 2009. Es macht Preisklauseln grundsätzlich unzulässig, lässt aber viele Ausnahmen zu. Ein Genehmigungsverfahren ist entfallen (IHK Schleswig-Holstein).

Index und Bezugsgröße kontrollieren

Der Index muss zu Ihrer Ware passen. Kostenelementeklauseln sind nur insoweit zulässig, als die Kostenelemente die Selbstkosten des Gläubigers unmittelbar beeinflussen (§ 1 Abs. 2 Nr. 3 PrKG). Die IHK Schleswig-Holstein nennt als Beispiel ein Entgelt für Bauleistungen, das von einem Baukostenindex abhängt. Ein Verbraucherpreisindex passt selten zu Stahl, Kupfer oder Aluminium.

Achten Sie auf die Berechnungsmethode: Die IHK Schleswig-Holstein empfiehlt Prozent statt Indexpunkte, weil das Basisjahr dann keine Rolle spielt. Stichtage wie der 1. Januar führen laut IHK häufig zu Rechtsstreitigkeiten; gerechnet werden sollte nur für Kalendermonate und Kalenderjahre.

Eine hohe Prozentschwelle schützt Sie, eine niedrige macht jede Marktbewegung sofort wirksam. Die IHK Schleswig-Holstein verwendet in Beispielen mindestens 10 Prozent.

Anpassungsmechanismen rechnen

Rechnen Sie vor der Unterschrift nach, wie stark ein Preissprung wirkt. Das illustrative Beispiel ist keine Markterhebung: Ein Liefervertrag umfasst 50 Tonnen zu 1.000 Euro je Tonne, also 50.000 Euro netto. Die Klausel gibt 80 Prozent eines Stahlindexes weiter, der um 20 Prozent zulegt.

Position Rechnung Ergebnis
Stahlindex +20 % +20 %
Gewichtung im Preis 80 % davon +16 %
Preis je Tonne 1.000 Euro x 1,16 1.160 Euro netto
Jahresvolumen 50.000 Euro x 1,16 58.000 Euro netto

Ihr Zusatzaufwand: 8.000 Euro netto pro Jahr, also 16 Prozent. Die Gewichtung im Vertrag ist damit wichtiger als der Prozentsatz.

Senkungsrichtung und Schwellenwert prüfen

Eine faire Klausel wirkt in beide Richtungen: Sinkt der Bezugswert, muss der Preis nach derselben Methode und Gewichtung fallen. Nach Angaben der IHK Südthüringen sind Preissteigerungen wie Preissenkungen weiterzugeben (Preisgleitklauseln als Sicherheit vor Inflation). Sonst tragen Sie das Aufwärtsrisiko allein.

Vereinbaren Sie eine Schwelle, ab der angepasst wird. Eine Bagatellgrenze verhindert Verhandlungen bei jeder Indexbewegung. Legen Sie den Prüfrhythmus fest, etwa jährlich oder ab einem Prozentsatz.

Kontrollieren Sie den Bezugszeitpunkt: Die Klausel sollte auf die letzte Zahlungsanpassung abstellen, nicht auf den Vertragsabschluss (IHK Schleswig-Holstein).

Alternativen aushandeln

Sie müssen nicht jede Gleitklausel akzeptieren. Ein Festpreis mit definierter Laufzeit schützt Sie, eine Preisobergrenze begrenzt die Weitergabe nach oben.

Denkbar ist auch eine geteilte Kostentragung: Sie übernehmen einen festen Anteil einer nachgewiesenen Steigerung, der Rest bleibt beim Lieferanten. Prüfen Sie zudem die Bindungsdauer des Angebots. Bei einem freibleibenden Angebot muss der Anbieter laut IHK Köln auf eingehende Antworten reagieren, sonst kommt der Vertrag zu den Bedingungen des Angebots zustande (Hinweise der IHK Köln zu Preissteigerungen).

Verlangen Sie für jede Anpassung eine nachvollziehbare, prüfbare Berechnung.

Vertragsklauseln im Prüfcheck

Fünf Punkte entscheiden, ob eine Gleitklausel gegen Sie wirkt:

  • Bezugsgröße: Passt der Index zur Ware und zu Ihrer Kalkulation?
  • Richtung: Wirkt die Anpassung nach oben und unten gleich?
  • Verlangen: Kann nur die Gegenseite anpassen?
  • Methode: Prozent oder Indexpunkte mit Basisjahr?
  • Schwelle und Nachweis: Gibt es Bagatellgrenze, Prüftermin und belegte Berechnung?

Häufige Fragen

Wann ist eine Preisgleitklausel für mich nachteilig? Wenn sie nur Erhöhungen zulässt, keine Senkung vorsieht, nur einer Vertragsseite ein Anpassungsverlangen erlaubt oder einen unverhältnismäßigen Bezugsmaßstab nutzt (IHK Schleswig-Holstein).

Kann mein Lieferant den Preis ohne Gleitklausel erhöhen? Nein. Ohne solche Regelung gilt der vereinbarte Festpreis. Eine Anpassung kann in Einzelfällen über § 313 BGB, die Störung der Geschäftsgrundlage, möglich sein, wenn ein unvorhersehbares, plötzliches, schwerwiegendes Ereignis das Festhalten am Vertrag unzumutbar macht. Dagegen kann laut IHK Köln eingewendet werden, Preissteigerungen seien heute möglicherweise nicht mehr unvorhersehbar (Hinweise der IHK Köln zu Preissteigerungen).

Sind Preisgleitklauseln ohne Weiteres zulässig? Nein. Es gilt ein Indexierungsverbot mit vielen Ausnahmen, etwa für Kostenelementeklauseln, wenn die Kostenelemente die Kosten des Gläubigers unmittelbar beeinflussen. Unzulässig sind Klauseln, bei denen nur ein Wertanstieg eine Erhöhung auslöst oder nur eine Vertragsseite anpassen kann. Eine Klausel, die gegen dieses Verbot verstößt, bleibt nach § 8 PrKG so lange wirksam, bis ihre Unwirksamkeit rechtskräftig gerichtlich festgestellt ist (IHK Schleswig-Holstein).

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