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Unternehmensführung

Teil von Mitarbeiterbindung im kleinen Betrieb: was wirklich zählt

Weiterbildung im Kleinbetrieb mit Zuschüssen der Arbeitsagentur fördern

Weiterbildung im Kleinbetrieb fördern: Voraussetzungen der Agentur für Arbeit, Zuschusssätze nach Betriebsgröße, Sammelantrag, Qualifizierungsgeld, Beispielrechnung.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Gefördert wird nur Weiterbildung mit mehr als 120 Stunden.
  • Kleine Betriebe unter 50 Beschäftigten erhalten 75 Prozent Arbeitsentgeltzuschuss und 100 Prozent Lehrgangskostenübernahme als Soll-Wert.
  • Antrag frühzeitig vor Qualifizierungsbeginn stellen.
  • Aufstiegsfortbildungen wie Meister, Techniker oder Fachwirt sind ausgenommen.
  • Alternativ gibt es das Qualifizierungsgeld, bei dem der Betrieb die Weiterbildung finanziert.
Moderner Büro- und Lernbereich mit Arbeitsplätzen und Sitzgelegenheiten
Symbolfoto: Ein moderner Büro- und Lernbereich mit Arbeitsplätzen, wie er auch in kleinen Unternehmen für Weiterbildungen genutzt werden kann. Aufnahme: DeWitt Wallace Library, Macalester College, St. Paul, Minnesota. Foto: Myotus, CC BY 4.0. Originalbild und Lizenzhinweise.

Bedarf vor Anbieterauswahl klären

Viele Betriebe starten mit der Frage, welcher Kurs gerade günstig ist. Besser ist der umgekehrte Weg: erst Aufgabe, dann Kompetenz, dann Anbieter. Die Agentur für Arbeit bietet dafür eine Qualifizierungsberatung mit Personalstrukturanalyse, Kompetenzanalyse und Qualifizierungsplanung (Förderung von Weiterbildung).

Ordnen Sie Ihre Beschäftigten zunächst Tätigkeitsfeldern zu. Prüfen Sie dann, welche Tätigkeiten in drei Jahren wegfallen oder hinzukommen. Daraus ergibt sich eine Soll-Lücke pro Person, nicht ein allgemeiner Wunsch nach mehr Qualifizierung.

Ein Kompetenztableau in einer Tabellenkalkulation genügt für den Anfang, wenn jede Zeile einer konkreten Aufgabe zugeordnet ist.

Mitarbeitergespräch und Antrag verbinden

Weiterbildung braucht einen festen Termin. Das Mitarbeitergespräch eignet sich dafür, weil es regelmäßig und anlassbezogen Qualifizierung, Entwicklungsmöglichkeiten und Zielvereinbarungen verbindet. Halten Sie fest, welche Weiterbildung bis wann beginnt und wer die Kosten trägt.

Formate nach Dauer und Abschluss

Nicht jedes Thema braucht einen Lehrgang über mehrere Monate. Unterscheiden Sie nach Dauer, Abschluss und Umfang der Freistellung.

Format Typische Dauer Abschluss Freistellung
Fachkurs 1 bis 3 Tage Teilnahmebescheinigung gering
Zertifikatslehrgang mehrere Wochen Zertifikat mittel
Aufstiegsfortbildung oft über ein Jahr Meister, Techniker, Fachwirt hoch
Berufsbegleitende Umschulung ein bis zwei Jahre Berufsabschluss hoch

Kurze Kurse zahlen Sie selbst. Für längere Qualifizierungen lohnt der Blick in die Förderung, weil hier die größten Summen entstehen.

Förderung der Agentur für Arbeit nutzen

Die Agentur für Arbeit fördert die berufliche Weiterbildung Beschäftigter durch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt und durch volle oder teilweise Übernahme der Weiterbildungskosten. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Weiterbildung mehr als 120 Stunden umfasst und nicht am Stück laufen muss. Weiterbildung und Bildungsträger müssen zugelassen sein, und die Inhalte müssen über eine arbeitsplatzbezogene kurzfristige Anpassungsfortbildung hinausgehen (Förderung von Weiterbildung).

Die Förderhöhe hängt von der Betriebsgröße ab; Partner- und verbundene Unternehmen zählen zusammen. Für Betriebe unter 50 Beschäftigten nennt die Agentur für Arbeit 75 Prozent Zuschuss zum Arbeitsentgelt und 100 Prozent Übernahme der Lehrgangskosten als Soll-Wert. Bei Betrieben unter 500 Beschäftigten sollen für Beschäftigte ab 45 Jahren und für schwerbehinderte Menschen bis zu 100 Prozent der Lehrgangskosten übernommen werden. Liegt eine Qualifizierungsvereinbarung mit einem Sozialpartner vor, können Arbeitsentgeltzuschuss und Lehrgangskostenübernahme um 5 Prozent erhöht werden (Individuelle Förderung von Beschäftigten).

Wichtig: Aufstiegsfortbildungen wie Meister, Techniker oder Fachwirt sind von dieser Beschäftigtenqualifizierung ausgenommen, ebenso gesetzlich verpflichtende Weiterbildungen (Beschäftigtenqualifizierung).

Stellen Sie den Antrag möglichst frühzeitig vor Beginn der Qualifizierung. Je früher er eingeht, desto verlässlicher kann vor Maßnahmenstart entschieden werden. Für die Beratung benötigt die Agentur für Arbeit eine Vollmacht der beschäftigten Person oder eine Checkliste, wenn keine Daten gespeichert werden sollen (Individuelle Förderung von Beschäftigten).

Rechenbeispiel: Förderung im Kleinbetrieb

Die Rechnung ist ein Rechenbeispiel mit gesetzten Annahmen, keine Förderzusage.

Annahmen: Ein Betrieb mit 12 Beschäftigten schickt eine Mitarbeiterin auf einen zugelassenen Lehrgang mit 160 Stunden. Lehrgangskosten: 3.200 Euro. Freistellung: 20 Arbeitstage bei 90 Euro Arbeitsentgelt pro Tag, also 1.800 Euro.

  • Lehrgangskosten: 3.200 Euro
  • Arbeitsentgelt während Freistellung: 1.800 Euro
  • Zuschuss Arbeitsentgelt (75 Prozent): 1.350 Euro
  • Zuschuss Lehrgangskosten (100 Prozent): 3.200 Euro
  • Verbleibender Eigenanteil: 450 Euro

Bei 100 Prozent Lehrgangskostenübernahme und 75 Prozent Arbeitsentgeltzuschuss verbleiben rechnerisch 450 Euro beim Betrieb. Bei einer Qualifizierungsvereinbarung kämen 5 Prozent auf beide Positionen hinzu. Prüfen Sie die Werte mit Ihrem Arbeitgeber-Service, weil die Förderung vom Einzelfall abhängt.

Betrieblichen Nutzen messbar machen

Rechnen Sie nicht nur die Kosten, sondern auch den Gegenwert. Ein nützlicher Vergleich: Was kostet die externe Vergabe der Aufgabe, die künftig intern erledigt wird?

Sinnvolle Kennzahlen sind Fehlerquote, Durchlaufzeit oder die Anzahl externer Dienstleister. Erfassen Sie sie vor der Weiterbildung und drei Monate danach.

Koppeln Sie die Qualifizierung an eine neue Aufgabe. Wer nach dem Lehrgang nichts Neues tun darf, verliert das Gelernte schnell wieder.

Häufige Fragen

Wie viele Stunden muss eine Weiterbildung umfassen, damit die Agentur für Arbeit fördert?

Mehr als 120 Stunden. Die Stunden müssen nicht am Stück absolviert werden und können in Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitend anfallen.

Können mehrere Beschäftigte gemeinsam gefördert werden?

Ja. Nehmen mehrere Beschäftigte an derselben Weiterbildung teil, genügt laut Agentur für Arbeit ein Sammelantrag. Dabei werden auch sonstige Weiterbildungskosten pauschal erstattet, anders als bei der Individualförderung. Lassen Sie sich vorab vom Arbeitgeber-Service beraten (Beschäftigtenqualifizierung).

Was ist das Qualifizierungsgeld?

Statt Zuschüssen kann die Agentur für Arbeit für die Dauer der Weiterbildung ein Qualifizierungsgeld als Entgeltersatzleistung zahlen. Voraussetzung ist ein strukturwandelbedingter Qualifizierungsbedarf eines nicht unerheblichen Teils der Belegschaft sowie eine Betriebsvereinbarung oder ein betriebsbezogener Tarifvertrag. Sie muss mindestens 20 Prozent der Beschäftigten erfassen, bei weniger als 250 Beschäftigten 10 Prozent. Kleinstunternehmen sind ausgenommen. Der Betrieb finanziert die Weiterbildung, Beschäftigte dürfen nicht beteiligt werden (Förderung von Weiterbildung).

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